Medizinische Hilfsmittel – Was versteht man darunter?

Medizinische Hilfsmittel - Was versteht man darunter?

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Medizinische Hilfsmittel – Was versteht man darunter?

Medizinische Hilfsmittel erleichtern den Alltag. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür oder stellen die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung. Ein Rollstuhl zählt zu den Hilfsmitteln – der Treppenlift gehört nicht dazu.

Hilfsmittel – was gehört dazu?

Hilfsmittel sind bewegliche Geräte oder Gegenstände, um ein körperliches oder organisches Defizit auszugleichen. Sie werden vom Arzt verordnet und dienen dazu, den Patienten den Alltag zu erleichtern. Hilfsmittel werden vom Patienten selbst genutzt. Sie sollen ihnen ein schmerzfreies und selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Beispiele für Hilfsmittel sind Seh- oder Hörhilfen sowie Kompressionsstrümpfe und Inkontinenzwindeln. Prothesen, Rollatoren und Rollstühle sowie andere Fortbewegungshilfen sind im Hilfsmittelkatalog angeführt. Prinzipiell werden Hilfsmittel vom Arzt verordnet. Es besteht aber für Versicherte die Möglichkeit, Hilfsmittel direkt bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Für die Abgabe der Hilfsmittel sind Sanitätshäuser, Homecare-Unternehmen oder Apotheken zuständig.

Um als Hilfsmittel zu gelten, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • beweglicher Gegenstand
  • vom Arzt verordnet
  • Verwendung durch den Patienten selbst
  • im Hilfsmittelkatalog gelistet

Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände. Ein behindertengerechter Umbau wie der Einbau eines Treppenlifts oder ein barrierefreies Bad gehören nicht dazu. Seit Kurzem besteht auch ein Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen.

Diese Hilfsmittel bezahlt die Krankenkasse

Das Hilfsmittel-Verzeichnis bietet einen Überblick über alle Produkte, die Ärzte verordnen können und von der Kasse bezahlt werden. Gegenstände, die zum normalen Alltag gehören, zählen nicht zu Hilfsmitteln. Damit sind Produkte wie Heizdecken, Wärmflaschen oder auch ein normales Telefon gemeint – also Dinge, die es in den meisten Haushalten gibt. Der Gegenstand muss speziell für die Bedürfnisse von beeinträchtigten Personen entworfen oder angepasst worden sein und vom Patienten auch überwiegend genutzt werden.
Für alle gesetzlich Versicherten besteht ein Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmittel. In der Realität bedeutet dies, dass die Krankenkasse das Hilfsmittel für Sie kauft oder Ihnen leihweise zur Verfügung stellt. Privatversicherte gehen in Vorleistung und erhalten die Kosten von der Kasse zurückerstattet.
Der Leistungsanspruch beinhaltet etwaige erforderliche Anpassung sowie Reparatur und Wartung der Geräte. Außerdem gehören Kosten für Ersatz und für den Betrieb dazu. Neben den Stromkosten haben Sie auch Anspruch auf eine notwendige Einschulung für den Einsatz der bewilligten Hilfsmittel. Sie lernen beispielsweise, wie Sie den elektrischen Rollstuhl oder das Blutzuckermessgerät korrekt bedienen.

Hilfsmittel für Senioren

Um altersbedingte Beeinträchtigungen zu kompensieren, gibt es speziell für Senioren zahlreiche Hilfsmittel. Das Angebot reicht vom Seniorentelefon bis zum Elektromobil. Die Ziele der Hilfsmittel sind im Wesentlichen:

  • Selbständigkeit im Alltag gewährleisten
  • Gesundheitszustand erfassen
  • häusliche Pflege zu erleichtern
  • Vereinsamung verhindern

Nicht nur Rollator und Rollstuhl sorgen für Mobilität. Immer häufiger sieht man Senioren oder körperlich eingeschränkte Menschen, die mit einem Elektromobil oder E-Scooter unterwegs sind. Mithilfe der elektrisch betriebenen Mobilitätshilfen können Einkaufen oder der Arztbesuch selbstständig erledigt werden.

Speziell in Altbauten sind Tür- und Bodenschwellen Hindernisse. Innerhalb der Wohnung sorgen Rollstuhlrampen für Barrierefreiheit und schieben den Umzug ins Seniorenheim auf.

Neben einem Badewannenlift gibt es weitere Hilfen im Bereich Bad, Dusche und WC. Ein Seniorenbett bietet Hilfe beim Aufrichten und erleichtert das Aufstehen. Der bequeme Fernsehsessel mit Aufstehhilfe ist nicht nur bei Senioren beliebt.

Zu den Hilfsmitteln im Bereich Kommunikation zählen Telefone, Smartphones und Tablets in Seniorenausführung. So vereinsamen Senioren nicht. Notrufsysteme sorgen für Sicherheit, bei alleinstehenden Personen. Erhöhter Bewegungsdrang ist ein typisches Symptom bei fortgeschrittener Demenzerkrankung. Mit einem GPS-Ortungssystem können verirrte Demente geortet werden.

Sind Hilfsmittel teuer?

Hilfsmittel werden von Ärzten mittels Rezept verordnet. Damit die Kasse zahlt, muss ein therapeutischer Nutzen gegeben sein. Wird das Hilfsmittel von der Kasse genehmigt, ist für den weiteren Ablauf ein Vertrags-Sanitätshaus zuständig. Die Zuzahlung beträgt für gesetzlich Versicherte maximal 10 Euro pro Hilfsmittel.
Hilfsmittel werden in der Standardausführung bezahlt. Für hochwertigere Ausführungen sind Aufzahlungen notwendig. Bei Gegenständen, die auch ein gesunder Mensch braucht, wie beispielsweise Schuhe ist ein Selbstbehalt zu leisten. Als Eigenanteil bei orthopädischen Schuhen werden die Kosten für normale Straßenschuhe berechnet.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, können Sie eventuell einen Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Voraussetzung dafür ist die Pflegebedürftigkeit.

Hilfsmittel zur Pflege

Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern. Für die Finanzierung ist die Pflegeversicherung zuständig. Voraussetzung für die Beantragung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen Pflegebetten, Lagerungshilfen und Hebegeräte. Notrufsysteme, Lifte und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel zur Pflege.

Bei Duschstuhl, Bade- und Toilettenhilfen beispielsweise ist die Einordnung nicht ganz klar, weil diese Behinderung ausgleichen, aber auch die Pflege erleichtern. Ihre Krankenkasse und Pflegekasse teilen sich bei diesen doppelfunktionalen Hilfsmitteln in der Regel intern die Kosten.

Oliver
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Ich arbeite seit fast 30 Jahren im Bereich Marketing und Produktbeschreibungen und bin ein leidenschaftlicher Redakteur